Vorsorgevollmacht
Es passiert ganz plötzlich, dass man durch Krankheit oder Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann oder Angehörige betroffen sind.
Für diese Fälle ist eine Vorsorgevollmacht ratsam, mit der eine andere Person bevollmächtigt wird, im Falle einer Notsituation oder für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit (z. B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten), alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Wille des Vollmachtgebers befolgt wird. Eine Vorsorgevollmacht setzt daher unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
und kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen erweitert oder eingeschränkt werden. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte sofort nach Kenntnis von der Notsituation handeln kann und nicht erst wie bei der Betreuung eine gerichtliche Bestellung erfolgen muss. Der Bevollmächtigte unterliegt auch nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichtes bei der Vermögensverwaltung wie ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Bevor eine Vorsorgevollmacht erteilt wird, sollte man sich über deren Tragweite und Risiken rechtlich beraten lassen und nicht auf vorgefertigte Formulare verlassen. Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Beurkundung geschäftsfähig war, also über seinen freien Willen verfügte. Bei älteren Menschen sollte daher ein entsprechendes ärztliches Attest eingeholt werden.
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