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Rechtsberatung

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Was ist eine Rechtsberatung?

Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst.

Im Rahmen einer rechtlichen Beratung erfolgt eine Erläuterung von Rechten und Pflichten, Analyse der Rechtslage, Erarbeitung von Lösungen, Abwägung der Risiken und Kosten, Besprechung des weiteren Vorgehens, entweder außergerichtlich oder gerichtlich.

Eine Rechtsberatung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Ansprüche nicht ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen können.

Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei Konny Brauns in Haan:

FAQ zum Thema

Wer darf rechtlich beraten?

Nur Personen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, dürfen Rechtsberatung leisten. Dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte und Notare. Andere Berufe wie Steuerberater oder Unternehmensberater dürfen auch Rechtsberatung in begrenztem Umfang leisten, wenn sie über die erforderliche Zusatzqualifikation verfügen.

Was ist das Ziel der rechtlichen Beratung?

Das Ziel der rechtlichen Beratung ist es, Personen bei der Klärung von Rechtsfragen und der Lösung von rechtlichen Problemen zu unterstützen. Dazu gehört auch die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen durch eine rechtzeitige und umfassende Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erstberatung und Beratung?

Ein „erstes“ Beratungsgespräch ist eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Dazu gehört nicht, dass sich der Anwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Es wird nur der Sachverhalt erörtert, der Anwalt beantwortet Ihre Fragen anhand Ihrer Informationen und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.

Wenn sich nach dem ersten Beratungsgespräch eine weitere Tätigkeit des Anwalts anschließt, mag diese auch mit der ersten Beratung in engem Zusammenhang stehen oder diese fortsetzen, liegt keine Erstberatung, sondern Beratung vor. Nur wenn der Anwalt das Gespräch wegen eines anderen Termins unterbrechen muss, ist das Fortsetzungsgespräch noch Erstberatung. Will der Mandant nach der überschlägigen Erstberatung eine schriftliche Einschätzung des Anwalts oder einen neuen Besprechungstermin, liegt das außerhalb der Erstberatung. Das gilt auch, wenn der Mandant Nachfragen hat und erst recht, wenn sich der Sachverhalt ändert.

Was kostet eine Rechtsberatung?

Die Anwaltsgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr höchstens 190 Euro netto, wenn der Mandant Verbraucher ist.

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, fallen höchstens 250 Euro an, wenn der Mandant Verbraucher ist und keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Wie kann ich mich auf eine Rechtsberatung vorbereiten?

Es ist hilfreich, sich im Vorfeld gut auf das Gespräch vorzubereiten, indem man alle relevanten Unterlagen und Informationen sammelt und sich klare Fragen überlegt. Es ist auch wichtig, alle relevanten Fakten offen und ehrlich darzulegen, damit der Anwalt eine fundierte Einschätzung abgeben kann.

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