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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Weisungen an den Vorsorgebevollmächtigten bzw. Betreuer, wie bestimmte gesundheitliche Fragen entschieden werden sollen und kann entweder mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert oder getrennt aufgesetzt werden. Mit der Patientenverfügung legt der Verfügende im Voraus fest, wie er nach seinem Willen als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln.

Auch hier sollte man sich vorher rechtlich beraten lassen, damit festgelegt wird, was im Einzelnen gelten soll. Der Entwurf individuell zugeschnittener Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört ebenso zu meinem Aufgabenbereich wie die Beratung über letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag), die in der Praxis häufig im Zusammenhang mit der Erteilung der Vorsorgevollmacht auftreten.

 


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