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Forderungseinzug

Wenn Kunden trotz Mahnung nicht zahlen, sollten Sie mit der Beitreibung Ihrer berechtigten Außenstände nicht lange warten. Grundsätzlich muss der Schuldner auch die Anwaltskosten tragen, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Ich übernehme für Sie den Forderungseinzug mit folgenden Leistungen:

  • anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner

  • Mahnbescheid gegen den Schuldner

  • Prozessvertretung bei Widerspruch des Schuldners

  • Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner

  • Zwangsvollstreckung


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