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Familienrecht

Im Jahr 2010 wurden 11 von 1000 Ehen in Deutschland geschieden. Insgesamt gingen rund 187.000 Ehepaare auseinander, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. In mehr als der Hälfte der Fälle (52,9 Prozent) wurde die Scheidung von der Frau beantragt.

Die Scheidung ist aber nur ein Aspekt der Trennung. Die meisten Streitigkeiten entstehen im Zusammenhang mit den Folgesachen, insbesondere dem Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, der Teilung des Hausrats und Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) sowie dem Versorgungsausgleich

Zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren empfehle ich den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungs(folgen)vereinbarung, die nach den konkreten Gegebenheiten entworfen wird, wobei die individuelle und persönliche Beratung im Vordergrund steht.

Je weniger Streit, desto besser für alle Beteiligten, vor allem für die betroffenen Kinder, die aus den Konflikten der Eltern strikt herauszuhalten sind. Damit das Familienrecht nicht zum Familientheater wird, sollte als erstes eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Die Gestaltung von Eheverträgen hilft im Vorfeld, nacheheliche Konflikte zu vermeiden.


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