Mit Herz und Biss für ihr Recht
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Beratung von Existenzgründer und StartUps

Bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit liegt der größte Fehler darin, dass man sich bei der Wahl der Firmenbezeichnung und des Domain-Namens vorher nicht ausreichend über die Rechtslage und entgegenstehende Rechte Dritter informiert, sondern einfach loslegt. Kommt es dann zu Verletzungshandlungen, drohen Abmahnungen mit hohen Kosten. Daher sollte man sich lieber im Vorfeld ausgiebig rechtlich informieren und beraten lassen.

Bei der Erstellung der Firmen-Homepage muss man vor allem darauf achten, keine fremden Rechte Dritter, wie gewerbliche Schutzrechte zu verletzen, während bei der Gestaltung der Homepage darauf zu achten ist, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden, wenn man z.B. fremde Fotos, Bilder oder Texte in die eigene Homepage einfügt. Entscheidend ist auch die Frage, ob man Links von anderen Seiten auf der eigenen Website verwenden darf und inwieweit man dafür haftet.

Ein weiterer Aspekt der Beratung betrifft die Frage, welche Angaben zur Firma im Impressum zwingend notwendig sind. Die Impressumspflicht für geschäftsmäßige Diensteanbieter im Internet richtet sich nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Verletzung der Impressumspflicht, die durch einen Impressums-Check vermieden werden können.


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