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Erbrecht

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Grundlagen des Erbrechts

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Es legt fest, wer die Erben sind und wie das Erbe aufgeteilt wird. In Deutschland gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, d.h. wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, erben die Verwandten des Verstorbenen.

Wer sind erbberechtigte Verwandte?

Verwandte sind Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht verwandt sind daher Verschwägerte: z. B. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tante, angeheirateter Onkel.

Neben den Verwandten haben Ehegatten und adoptierte Personen ein eignes Erbrecht. Ist die Ehe geschieden, besteht kein Erbrecht mehr. Den Ehegatten gleichgestellt sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Rangfolge der gesetzlichen Erben

Nach dem Gesetz werden die Erben in verschiedene Ordnung eingeteilt.

Zu den Erben der ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Verstorbenen, also die Kinder, die Enkel, die Urenkel usw.. Enkel und Urenkel können nur dann erben, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind oder das Erbe nicht annehmen wollen.

Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, also die Geschwister und die Neffen und Nichten des Erblassers. Verwandte der zweiten Ordnung können nur dann erben, wenn keine Verwandten der ersten Ordnung vorhanden sind.

Die dritte Ordnung umfasst die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine usw.), die vierte Ordnung die Urgroßeltern und deren Kinder und Kindeskinder usw.

Ist nur ein Verwandter oder eine Verwandte aus einer vorhergehenden Ordnung noch am Leben, schließen diese alle möglichen Erben einer ferneren Ordnung aus.

Erbrecht des Ehegatten

Der Ehegatte ist neben Abkömmlingen zu ¼, neben Verwandten der zweiten Ordnung und neben Großeltern zu  ½  gesetzlicher Erbe. Haben die Eheleute im „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ gelebt, erhöht sich der oben angegebene Erbteil um ¼.

Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte somit die Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.

Ist weder ein Ehegatte vorhanden noch ein Verwandter festzustellen, wird der Staat gesetzlicher Erbe.

Wie kann die gesetzliche Erbfolge vermieden werden?

Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge vermeiden wollen oder für unpassend halten, sollten Sie ein Testament errichten. Überlegen Sie zunächst, wer Sie beerben könnte und wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten.

In einem Testament können Sie grundsätzlich völlig frei bestimmen, wer was unter welchen Umständen aus Ihrem Vermögen bekommen soll. Sie können Vor- und Nacherben bestimmen oder wie der Nachlass bei mehreren Erben geteilt werden soll, die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise für eine bestimmte Zeit ausschließen, z.B. um einen Familienbetrieb zu erhalten, Vermächtnisse anordnen oder einen Testamentsvollstrecker ernennen.

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FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema

Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Es legt fest, wer die Erben sind und wie das Erbe aufgeteilt wird.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

In Deutschland gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, d.h. wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, erben die Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen.

Wer sind erbberechtigte Verwandte?

Verwandte sind Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht verwandt sind daher Verschwägerte: z. B. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tante, angeheirateter Onkel.

Sind Ehegatten erbberechtigt?

Neben den Verwandten haben Ehegatten und adoptierte Personen ein eignes Erbrecht. Ist die Ehe geschieden, besteht kein Erbrecht mehr. Den Ehegatten gleichgestellt sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Wie können Streitigkeiten im Erbrecht gelöst werden?

Erbrechtliche Streitigkeiten können durch außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Verfahren gelöst werden. Eine anwaltliche Unterstützung kann hierbei hilfreich sein.

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