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Erbrecht

In Deutschland werden jährlich fast 200 Milliarden Euro vererbt. Noch nie gab es in unserem Land so viele alte und reiche Menschen mit so wenig Nachkommen wie heute. Das Erbrecht ist daher sowohl für Erblasser als auch für Erben von großer Wichtigkeit.

Erblasser sollten sich genau überlegen, was sie wem und wie vermachen möchten, damit der „letzte Wille“ auch wirklich zum Tragen kommt. Sonst tritt unabhängig vom Willen des Erblassers die gesetzliche Erbfolge ein. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen erfolgt nach einer ausführlichen rechtlichen Beratung entsprechend Ihren persönlichen Wünschen und Vorgaben. 

Die Beratung nach dem Erbfall betrifft die Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer. Die Erbauseinandersetzung kann ebenfalls im Wege einer vertraglichen Vereinbarung geregelt werden, womit Erbstreitigkeiten vermieden werden können.


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