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Domainrecht

Domain-Namen sind individuelle Adressen von Unternehmen oder Privatpersonen im Internet. Zu unterscheiden ist zwischen der „Top-Level-Domain“ („de“ usw.) und der „Second-Level-Domain“ (etwa „ra-konny-brauns“), die den individualisierten Teil des Domain-Namens ausmacht. Durch die Registrierung erwirbt der Domaininhaber jedoch kein Eigentum an der Domain, sondern nur ein vertragliches Nutzungsrecht.

Werden Marken oder geschäftliche Bezeichnungen als Domain-Namen benutzt, kommt der Domain eine Doppelfunktion zu, nämlich eine Adress- und Kennzeichenfunktion.

Am 1. Juni 2012 gab es allein über 15 Millionen .de Domains, weltweit waren Ende 2011 225 Millionen Domains registriert, Tendenz steigend mit einem hohen Streitpotential. Die häufigsten Konfliktfälle in der Praxis entstehen, wenn:

  • ein Unternehmen sein als Marke oder geschäftliche Bezeichnung geschütztes Kennzeichen als Domain anmeldet und diese bereits vergeben ist oder
  • ein anderes Unternehmen eine ähnliche Domain wie die eigene anmeldet.

In derartigen Konfliktfällen kommt es darauf an, wer die prioritätsälteren Rechte hat, was nur im Rahmen einer rechtlichen Prüfung festgestellt werden kann.


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