Mit Herz und Biss für ihr Recht
SSL Verschlüsselt

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist ein staatliches Programm, das Menschen mit geringem Einkommen dabei hilft, den rechtlichen Beistand zu erhalten, den sie benötigen. Die Beratungshilfe ermöglicht es diesen Menschen, sich anwaltliche Hilfe zu holen, ohne sich um die hohen Kosten kümmern zu müssen, die normalerweise mit der Inanspruchnahme eines Anwalts verbunden sind.

Wer ist berechtigt, Beratungshilfe zu erhalten?

Personen mit geringem Einkommen können in der Regel Beratungshilfe beantragen. Dazu gehören Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, sowie Personen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Die genauen Kriterien variieren je nach Bundesland und können auch von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass man berechtigt ist, Beratungshilfe zu erhalten.

Wie kann man Beratungshilfe beantragen?

Die Beantragung von Beratungshilfe ist relativ einfach. Man muss lediglich ein entsprechendes Formular beim örtlichen Amtsgericht oder einem Anwalt einreichen. Das Formular enthält Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen relevanten Daten, die zur Beurteilung der Antragsberechtigung erforderlich sind. Sobald der Antrag genehmigt wurde, kann man einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen, um sich rechtlichen Rat und Unterstützung zu holen.

Beratungshilfe Formular

Beratungshilfe (Hinweisblatt)

Welche Arten von Beratungshilfe gibt es?

Beratungshilfe kann für eine Vielzahl von rechtlichen Problemen in Anspruch genommen werden, wie z.B. Scheidung, Mietstreitigkeiten, Arbeitsrecht, Schulden oder Verbraucherschutz. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Beratungshilfe nur für Beratungen und außergerichtliche Vertretungskosten gilt. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist, kann man gegebenenfalls auch Prozesskostenhilfe beantragen. Insgesamt kann Beratungshilfe eine große Hilfe sein, um sich auch mit geringem Einkommen professionellen rechtlichen Rat leisten zu können. Es lohnt sich, frühzeitig zu prüfen, ob man berechtigt ist, Beratungshilfe zu erhalten und sich bei Bedarf umgehend an eine entsprechende Stelle zu wenden.

FAQ zur Beratungshilfe

  • Was ist Beratungshilfe und wer kann sie in Anspruch nehmen?

    Beratungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Menschen mit geringem Einkommen, um ihnen den Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten zu ermöglichen. Jeder, der nachweist, dass er sich die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung nicht leisten kann, kann Beratungshilfe beantragen. Es gibt keine Alters- oder Staatsangehörigkeitsbeschränkungen für den Antragsteller.

  • Welche Angelegenheiten fallen unter Beratungshilfe?

    Beratungshilfe kann für viele verschiedene Angelegenheiten in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel im Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verbraucherrecht. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf außergerichtliche Angelegenheiten, da für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

  • Wie beantragt man Beratungshilfe?

    Der Antrag auf Beratungshilfe wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Antrag muss alle relevanten Informationen über den Antragsteller und das Beratungsthema enthalten. Es ist wichtig, dass der Antrag so vollständig wie möglich ausgefüllt wird, damit das Gericht über alle erforderlichen Informationen verfügt, um über den Antrag zu entscheiden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt, mit dem der Antragsteller eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann.


Jetzt Erstberatung buchen