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Prozesskostenhilfe

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Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche UnterstĂŒtzung fĂŒr Personen, die die Kosten fĂŒr ein gerichtliches Verfahren (Anwalt- und/oder Gerichtskosten) nicht aufbringen können. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger einen Zugang zum Recht haben – unabhĂ€ngig von Vermögen und Einkommen.

Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe ab?

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei fĂŒr die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen VerhĂ€ltnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden ĂŒbernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.

Die Prozesskostenhilfe erstreckt sich jedoch nicht auf die Kosten der Gegenseite. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner die Anwaltskosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier muss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht erstatten, wenn man unterliegt.

Formular ProzДsskostenhilfe

Formular ProzДsskostenhilfe (Hinweisblatt)

FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Prozesskostenhilfe können Personen mit geringem Einkommen beantragen. Sie mĂŒssen nachweisen, dass sie sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Prozesskostenhilfe kann fĂŒr Gerichtsverfahren im Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht beantragt werden.

Wie erhÀlt man Prozesskostenhilfe?

Der Antrag muss schriftlich oder zu Protokoll der GeschĂ€ftsstelle bei dem Gericht gestellt werden, das fĂŒr das Verfahren zustĂ€ndig ist. In dem Antrag muss der Sachverhalt ausfĂŒhrlich und vollstĂ€ndig – einschließlich der zur VerfĂŒgung stehenden Beweismittel – dargestellt werden, damit das Gericht die vom Gesetz geforderte „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ prĂŒfen kann.

Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?

Sie mĂŒssen eine ErklĂ€rung ĂŒber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse ausfĂŒllen und das unterschriebene Formular mit den erforderlichen Belegen beim zustĂ€ndigen Gericht einreichen. Das Formular enthĂ€lt Fragen zu Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ausgaben. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, ĂŒbernimmt der Staat die Kosten fĂŒr Ihren Anwalt und die GerichtsgebĂŒhren. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, mĂŒssen Sie die Kosten selbst tragen.

Muss die bewilligte Kostenhilfe zurĂŒckgezahlt werden?

Wenn sich die finanziellen VerhĂ€ltnisse der Partei wesentlich verbessern, kann sie auch nachtrĂ€glich bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Verfahrens zu Zahlungen herangezogen werden. Bei einer Verschlechterung ist auch die Verringerung oder der Wegfall von ursprĂŒnglich festgesetzten Raten möglich.

Ratgeber zum Thema Privatinsolvenz:

https://www.privatinsolvenz.net/prozesskostenhilfe/


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